Hallo zusammen Meine Freundin und ich haben gemeinsam ein Fitnessabo (12 Monate + 3 Monate gratis) abgeschlossen. Beim Vertragsabschluss haben wir ausdrücklich gesagt, dass wir keine automatische Verlängerung wollen. Das war uns wichtig und wir erinnern uns beide sehr genau daran. Es war auch eine weitere Gruppe dabei, die das mitbekommen hat. Wir haben das Gym effektiv nur während der 3 Gratismonate genutzt und danach rund ein Jahr aus privaten Gründen gar nicht mehr. Das verschwendete Geld haben wir akzeptiert. Kurz vor Ablauf hat meine Freundin per Mail nachgefragt, ob unsere Abos wie besprochen beendet sind. Erst dann wurde uns mitgeteilt, dass sich beide Abos automatisch verlängert hätten, weil wir nicht gemäss AGB gekündigt hätten. Das Fitnessstudio behauptet nun, mündliche Abmachungen würden grundsätzlich nicht existieren und es gelte ausschliesslich der schriftliche Vertrag. Was aus meiner Sicht für uns spricht: Die automatische Verlängerung wurde beim Vertragsabschluss ausdrücklich thematisiert. Meine Freundin, die 2 Zeugen und ich erinnern uns unabhängig voneinander dasselbe Gespräch. Bei einem früheren Abo im selben Fitnessstudio (2022) erhielt ich vor Ablauf eine SMS-Erinnerung. Dieses Mal erhielten weder meine Freundin noch ich eine Erinnerung oder einen Hinweis auf die Verlängerung und konnten so nicht auf unsere Abmachung hinweisen (oder dann entsprechend künden) Ich möchte nicht akzeptieren, dass wir die Konsequenzen dafür tragen sollen, wenn uns damals etwas zugesichert wurde, das angeblich nicht mit den internen Standardprozessen vereinbar gewesen sein soll Mir ist bewusst, dass ich die AGB und Kündigungsfristen selbst hätte prüfen müssen. Gleichzeitig bin ich aber davon ausgegangen, dass die besprochene Vereinbarung gilt (immerhin betriffts ein lokales Gym und man baut da ein kollegiales Verhältnis auf). Hätte man uns damals gesagt, dass eine automatische Verlängerung zwingend ist und nicht ausgeschlossen werden kann, hätten wir selbstverständlich fristgerecht gekündigt. Hätte, hätte… Mir geht es nicht um Kulanz. Ich berufe mich auf die Vereinbarung, die beim Vertragsabschluss getroffen wurde. Wie schätzt ihr die Chancen rechtlich in der Schweiz ein? Haben zwei Betroffene plus zwei Zeugen überhaupt Gewicht oder sind die AGB in einem solchen Fall praktisch immer stärker? submitted by /u/Amarell1TheDon
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