Die nette ältere Dame, welche in unserem Block wohnt, hat vor ca. 1 Jahr ohne des Wissens der Anwohner oder der Verwaltung einige Blumentöpfe gekauft, um unseren Eingang zu verschönern. Eigentlich ganz nett. Dann hat sie allen 18 Haushalten plus der Verwaltung eine handgeschriebene Rechnung über 50CHF geschickt. Welche natürlich niemand bezahlt hat. Einen Monat später hat sie uns alle betrieben. Das war ein riesen Chaos. Trotz Rechtsvorschlag hat es jede Menge Anrufe und Emails und 40CHF Gebühren erfordert, um diesen Eintrag wieder zu löschen. Nun, fast ein Jahr später, hat dieselbe Dame genau das gleiche wieder getan. Ich konnte nicht verstehen, wie das lokale Betreibungsamt das einfach durchwinken konnte. Auf Anfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass ihnen da die Hände gebunden sind. Absolut lächerlich diese Rechtslage. Ich verstehe nicht, warum der Kläger/Forderer, wie in sonst in rechtlichen Fällen, nicht beweisen muss, dass seine Forderungen gültig sind, bevor dieser extrem träge Betreibungsapperat in bewegung gesetzt wird. Also falls euch mal jemand so richtig nervt, betreibt sie doch einfach auf einen nicht zurückbezahlten Kaugummi oder so. Dieser Post ist jetzt mehr zu einem Rant mutiert als eine Frage. Trotzdem würde mich interessieren, warum hier nicht die “unschuldvermutung” gilt, Bzw die Bringschuld des Klägers. submitted by /u/Correct-Ad-Now
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