Hallo Zusammen Ich möchte mich nach den Kriterien einer Nachmietersuche erkundigen. Nach meinem Verständniss, muss ich einen ähnlichen Bewerber vorschlagen, der solvent ist und den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Zudem sollte die Partei zumutbar sein, also nicht zu 10t in einer 4.5 Zimmerwohnung. Nun habe ich zwei Bewerbungen meiner Verwaltung weitergeleitet. Eine Bewerbung weist Schuldscheine zu hohen Beträgen auf - dies wurde direkt abgelehnt. Da habe ich natürlich grosses Verständnis. Bei der zweiten Bewerbung sind lediglich kleinere vergangene Betreibungen ausgewiesen, und diese wurden allesamt schon beglichen. Der Verwalter hat mir am Telefon mitgeteilt, dass “sie selbst schuld sind, haben sie diese Betreibungen nicht entfernen lassen”. Nun meine Frage: Wo ist denn die Linie? Ab welchem Punkt ist das zwar die Entscheidung der Verwaltung, aber nicht mehr meine Verantwortung? Nach meinem Verständnis gibt muss es doch eine Art Grenze geben, zu der meine Pflicht, einen zumutbaren Nachmieter zu finden erfüllt ist, und die Verwaltung nur noch wählerisch ist - was sie ja nicht sein darf wenn ein Nachmieter vorgeschlagen wird. Besten Dank für Antworten und auch Erfahrungen:) submitted by /u/Local_Quality_2182
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