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Hab zufällig mal in die öffentlich zugänglichen Dokumente (Sicherheitsdispositiv und Hausordnung) eines hiesigen Betreuungsbetriebs reingeschaut und frage mich ernsthaft, ob die Heimleitung heimlich in den 1950er-Jahren hängengeblieben ist oder ob das inzwischen der goldene Standard in der Branche sein soll. Ein paar Highlights aus den offiziellen PDF-Regelwerken: Sexualität nach Vorschrift: Die Heimleitung behält sich vor, die persönliche Intimsphäre und Sexualität der Klienten aktiv einzuschränken. Man will ja schliesslich die Kontrolle behalten, Artikel 10 und 13 der Bundesverfassung lassen grüssen. Das Stasi-Prinzip im Wohnheim: Es wird allen Ernstes eine explizite Meldepflicht für Mitbewohner bei Verstössen gegen die Hausordnung gefordert. Wer den Kollegen nicht verpfeift, macht sich verdächtig. Genossenschaftlicher Blockwart-Charme par excellence. Lebensmittel-Verbot: Auf den Zimmern herrscht striktes Futterverbot, man könnte ja schliesslich heimlich ein Schöggeli naschen. Einseitige Willkür: Änderungen an den Bedingungen werden mal eben per einfachem Aushang durchgedrückt, Schweizer AGB-Recht ist schliesslich optional. Und als Bonus der absolute Brüller im Webauftritt: Im Stellenangebot sucht man aktuell fleissig nach „Tassen für den Schrank“ (wahrhaftig so im Job-Inserat im Bereich Jobs verschrieben). Findet nur ich das absolut kafkaesk, oder erleben wir hier gerade den Peak an Schweizer Betreuungs-Paternalismus? Wer die Archivbelege oder das PDF im Netz sucht, findet es über die üblichen Kanäle bei Humania Care. submitted by /u/Project47North

Originally posted by u/Project47North on r/BUENZLI